Wenn sich die Handbremse lockert ...
onlineurteile.de - Die Familie war in Istanbul unterwegs und wollte mit ihrem Auto die Mehmet-Brücke, eine schwingende Hängebrücke, überqueren. Der Vater parkte am leicht abschüssigen Straßenrand, um am Mauthäuschen ein Ticket für die Brücke zu besorgen. Frau und Kinder blieben schlafend im Auto zurück.
Während der Fahrer das Ticket erstand, setzte sich der Wagen in Bewegung und geriet auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einem Reisebus zusammenstieß. Die Vollkaskoversicherung weigerte sich, den Schaden von 13.275 Euro zu ersetzen: Der Fahrer habe den Unfall grob fahrlässig selbst verschuldet, meinte sie.
Dem widersprach das Landgericht Karlsruhe, nachdem es das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen studiert hatte (3 O 93/06). Bei einer schwach abschüssigen Straße verhindere die Handbremse oder das Einlegen des ersten Ganges, dass das Auto von selbst wegrolle, habe der Experte erklärt. Hätte der Versicherungsnehmer leichtsinnigerweise den Wagen gar nicht gesichert - also weder die Bremse angezogen, noch den ersten Gang eingelegt -, wäre das Auto schon losgerollt, bevor er ausstieg.
Wahrscheinlich habe der Fahrer also den ersten Gang nicht ganz korrekt eingelegt oder die Handbremse zu schwach angezogen - so konnte sie durch die Schwingungen der Hängebrücke gelöst werden. So ein Fehler könne bei Routinehandlungen auch einem sorgfältigen Autofahrer unterlaufen. Das sei kein unentschuldbares Fehlverhalten, daher könne man dem Versicherungsnehmer keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Die Vollkaskoversicherung müsse den Schaden regulieren.