Wer deutscher Staatsbürger werden will ...

... muss deutsch sprechen können, aber nicht unbedingt die deutsche Schriftsprache beherrschen

onlineurteile.de - Zwei Ausländer, die schon Jahrzehnte in Deutschland leben und deren Einbürgerungsbegehren wegen mangelnder Sprachkenntnisse abgelehnt wurden, klagten die deutsche Staatsbürgerschaft ein. Im Gesetz ist die Rede von "ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache" - doch was "ausreichend" ist, kann man unterschiedlich interpretieren. Das Bundesverwaltungsgericht sorgte nun für Klarheit (5 C 8.05, 5 C 17.05).

Ausländer, die Deutsche werden wollen, müssen die deutsche Sprache verstehen und lesen können. Gute Kenntnisse der Schriftsprache seien nicht erforderlich. Wichtig sei, dass der Antragsteller im geschäftlichen Umfeld, aber auch mit Behörden und Ämtern schriftlich kommunizieren könne, so die Bundesrichter. Dazu müsse er nicht unbedingt selbst schriftlich Texte verfassen. Wenn ein Bewerber deutsch diktieren und anschließend das Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen könne, sei das ausreichend.

Diese Entscheidung verhalf einem 42-jährigen Türken, der seit 27 Jahren in Stuttgart lebt und ordentlich deutsch spricht, zur Einbürgerung. Er kann deutsch lesen, war aber am schriftlichen Sprachtest ("Postkartentest") gescheitert, der nur in Bayern und Baden-Württemberg verlangt wird. Für den zweiten Bewerber war auch die jetzt niedriger gelegte Hürde zu hoch: Er ist Analphabet und kann nicht lesen.