Wer einmal lügt ...

Kaskoversicherung bezweifelt Motorrad-Klau

onlineurteile.de - Auf dem Rückweg von einem Motorradfahrertreffen sei ihm das Benzin ausgegangen, da habe er sein Motorrad am Straßenrand abgestellt und sich zu Fuß auf den Weg zur nächsten Tankstelle gemacht. Bei der Rückkehr sei das Fahrzeug weg gewesen, behauptete der Motorradfahrer. Von seiner Teilkaskoversicherung verlangte er 5.210 Euro Entschädigung.

Der Versicherer war aber misstrauisch, forschte nach und fand heraus, dass der Versicherungsnehmer schon einmal bei der Abwicklung eines Versicherungsfalls (einer anderen Versicherung) eine falsche Quittung vorgelegt hatte. Dies bestätige nur die Zweifel an seiner Geschichte, teilte ihm das Unternehmen mit, und verweigerte den Versicherungsschutz. Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (20 U 160/02).

Normalerweise genüge es als Nachweis für einen Diebstahl, wenn der Fahrzeugbesitzer bei der Polizei eine Anzeige aufgebe und glaubhaft versichere, er habe das Fahrzeug an einem bestimmten Ort abgestellt und dort später nicht mehr gefunden.Man vertraue in der Regel den Angaben des Versicherungsnehmers. Diesen Vertrauensvorschuss habe der Motorradfahrer jedoch verspielt.

Denn schon vor drei Jahren sei er durch den Versuch unangenehm aufgefallen, einen Versicherer hinters Licht zu führen. Und darüber hinaus sei auch seine Schilderung des Geschehens unglaubwürdig. So sei es zum Beispiel unverständlich, warum er als erfahrener Motorradfahrer den Benzinmangel so spät bemerkt und nicht auf dem Hinweg getankt habe. Hartnäckig habe er sich auch darüber ausgeschwiegen, welche Strecke er genau genommen und wann und wo er den Reservetank aktiviert habe.