Wer soll das bezahlen?
onlineurteile.de - Beim anstrengenden Aufstieg auf einen Berg bekam eine Frau Kreislaufprobleme und japste nach Luft. Kurz entschlossen rief ein anderer Bergwanderer die Rettungsleitstelle an, die den Luftrettungsdienst alarmierte. Ein Hubschrauber mit einer Notärztin kam und flog die Wanderin - die dem Transport ausdrücklich widersprach - ins Krankenhaus Garmisch-Partenkirchen. Dort schickte man die Frau allerdings sofort nach Hause, weil es ihr wieder gut ging.
Der Rettungsdienst forderte von ihr die Transportkosten von 4.400 Euro: Der Rettungseinsatz sei in ihrem Interesse unternommen worden. Der Frau sei so schlecht gewesen, dass die Notärztin einen Kollaps diagnostizierte und den Transport in eine Klinik für notwendig gehalten habe. Ob die Patientin das wolle, sei unerheblich. Notärzte seien zu so einer Maßnahme verpflichtet.
Unsinn, konterte die Bergwanderin: Sie habe sich nur ein wenig überanstrengt. Sie habe keinen Arzt gebraucht, nur Hilfe beim Abstieg. Die Kosten seien aus ihrer Sicht völlig unnötig angefallen. Nachdem es alle Zeugen aus der Wandergruppe und von der Bergwacht angehört hatte, kam auch das Amtsgericht München zu diesem Schluss (281 C 22204/09). Der Zustand der Frau sei wohl nicht lebensbedrohlich gewesen.
Nach Aussagen der Bergwacht hätten einige ihrer Männer die Wanderin herunter tragen können. Das hätte nur 20 Minuten gedauert. Am Fuß des Berges hätte bereits der VW-Bus eines Bergwachtmitglieds gewartet. Daher sei der Einsatz eines Hubschraubers objektiv nicht notwendig gewesen, die "Gerettete" habe ihn sowieso nicht gewollt. Das habe sie auch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dabei sei sie "geistig voll da" gewesen.
In so einem Fall sei allein der Patientenwille und nicht der des Arztes entscheidend, erklärte die Richterin - auch wenn die Ärztin die Meinung der Wanderin für unvernünftig hielt. Man dürfe Patienten nicht zu einem horrenden Preis gegen ihren Willen in eine Klinik verfrachten, um ihren Zustand abzuklären. Den unfreiwilligen, ihr aufgezwungenen Transport müsse die Frau nicht bezahlen. Auch wenn der Rettungsdienst geglaubt habe, in ihrem Interesse zu handeln: Objektiv sei der Einsatz nicht notwendig gewesen.