Wer wird von Rundfunkgebühren befreit?
onlineurteile.de - Gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden nur Bezieher bestimmter staatlicher Sozialleistungen von der Gebührenpflicht befreit (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG-Leistungen) und nicht jeder Medienkonsument, der ein geringes Einkommen hat; daher muss eine Studentin, die kein BAföG bezieht,
sondern ihren Lebensunterhalt mit einem rückzahlbaren Studienkredit bestreitet, für ihren internetfähigen Computer Rundfunkgebühren zahlen; diese Paket-Regelung soll es den Rundfunkanstalten ersparen, die Einkommensverhältnisse von Rundfunkteilnehmern individuell prüfen zu müssen — die Regelung verstößt weder gegen das Sozialstaatsprinzip, noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.