Werbeagentur kauft Domain-Namen

Ist diese Ausgabe als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen?

onlineurteile.de - Wie erfolgreich ein Auftritt im Internet ist, hängt wesentlich von der Adresse ab - also vom Domain-Namen, den Internetnutzer anklicken oder eingeben, um die Website zu erreichen. Deshalb gibt es mittlerweile einen schwunghaften Handel mit Domains: Gewerbliche Händler lassen attraktive Adressen für sich registrieren, um sie dann zu verkaufen.

Das war auch der Ausgangspunkt folgenden Rechtsstreits: Eine Ein-Mann-Werbeagentur war auf Haus- und Hotelprospekte einer deutschen Region spezialisiert. Deshalb wollte der Werbetexter gerne eine Internetadresse mit regionalem Bezug. Da der Name der Region (= eines bekannten Flusses) jedoch schon an einen "Namenshändler" vergeben war, musste ihm der Werbetexter die Domain abkaufen. Das geschah im Jahr 2000. Bei seiner Einkommensteuererklärung für 2000 zog er den für die Internetadresse gezahlten Betrag als Betriebsausgabe ab.

Da spielten jedoch die Finanzbeamten nicht mit: Eine Domain sei ein "nicht abnutzbares Wirtschaftsgut"; teilten sie mit. Damit sei ihr Preis nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (zumindest nicht sofort, sondern allenfalls nach einem Weiterverkauf). Das Finanzamt verweigerte auch eine Abschreibung über mehrere Jahre (Absetzung für Abnutzung = AfA). Der Bundesfinanzhof stellte sich auf die Seite der Behörde und wies die Klage des Steuerzahlers gegen den Steuerbescheid ab (III R 6/05).

Da für den Handel mit Domain-Namen ein eigener Markt bestehe, sei eine Internetadresse ein (immaterielles) Wirtschaftsgut. Die Anschaffungskosten seien aber nicht abzuschreiben oder als Betriebsausgaben vom erzielten Gewinn abzuziehen, weil dieses Wirtschaftsgut "nicht abnutzbar" sei. Mit anderen Worten: Die Nutzung einer Internetadresse sei zeitlich nicht beschränkt. Das gelte jedenfalls für Domain-Namen, deren Bekanntheitsgrad unabhängig von Werbung und Zeitgeist sei (was auf Flussnamen zweifelsfrei zutreffe). Deren Wert existiere auch unabhängig von der Pflege der Website durch den Domaininhaber (Pflege bedeutet, sie inhaltlich, optisch, technisch auf dem neuesten Stand zu halten).