Werber quasseln Passanten an
onlineurteile.de - Im Auftrag eines Telekommunikationsunternehmens schwärmten in Fußgängerzonen und Einkaufszentren Werber aus, um dem Publikum die Vertragsangebote des Unternehmens schmackhaft zu machen. Gezielt sprachen sie Passanten an, für die auf den ersten Blick nicht erkennbar war, dass hier Werbung stattfand. Die gegen diese Praxis gerichtete Unterlassungsklage eines Verbraucherverbands hatte Erfolg.
Auch beim Einkaufen habe der Mensch das Recht, ungestört zu bleiben, stellte der Bundesgerichtshof fest (I ZR 227/01). Zwar werde sich der mündige Verbraucher von heute wohl kaum in der Fußgängerzone zu einem Vertragsabschluss überreden lassen. Doch eine Belästigung sei diese Sorte Werbung allemal. Und ließe man sie einmal zu, wären die Konsequenzen absehbar: Zahlreiche Anbieter würden zu der gleichen Methode greifen, durch die Nachahmung käme es zu einer unerträglichen Beeinträchtigung der Verbraucher.