Werbeschild von Sturm abgerissen

Wagen beschädigt: Der Eigentümer fordert von Einkaufscenter Entschädigung

onlineurteile.de - In der Nacht vom 29. Februar auf den 1. März 2008 tobte im Landkreis Dachau ein heftiger Sturm. Der Orkan riss ein etwa vier Quadratmeter großes Werbeschild aus Aluminium ab, das an der Fassade eines Einkaufscenters angebracht war. Es flog durch die Luft und landete auf einem 20 Meter entfernt geparkten Wagen. Für die Reparaturkosten von 1.302 Euro forderte der Autobesitzer Schadenersatz vom Betreiber des Einkaufscenters.

Der Geschäftsführer der GmbH wies das Ansinnen weit von sich: Das Werbeschild sei von einer "renommierten Fachfirma" montiert worden. Außerdem habe er das Schild im Februar selbst kontrolliert, ohne Auffälligkeiten festzustellen. Es habe eben in der fraglichen Nacht ein Orkantief mit Windstärke 11 geherrscht. Für so extreme Wetterverhältnisse sei nicht das Einkaufscenter verantwortlich.

Mit solchen Wetterverhältnissen müsse man im Gerichtsbezirk rechnen, fand dagegen das Amtsgericht Dachau (3 C 748/08). Windböen mit einer Geschwindigkeit von 103 km/h (= Windstärke 11) seien noch keine Naturkatastrophe, auch wenn sie nur alle paar Jahre einmal aufträten. Ein Werbeschild müsse so fest installiert sein, dass es solchen Stürmen standhalte.

Dass der Geschäftsführer des Einkaufscenters eine Fachfirma damit beauftragt habe, das Schild zu befestigen, entlaste ihn nicht. Er hätte vielmehr den baulichen Zustand des Gebäudes und vor allem des Werbeschildes durch zuverlässige sachkundige Personen regelmäßig überprüfen lassen müssen. Auch seine "Kontrolle" durch bloßen Augenschein (aus welcher Entfernung?) entlaste ihn nicht. Das reiche nicht aus, um ein außen installiertes Schild zu prüfen.