Werbung im Briefkasten
onlineurteile.de - Verbraucher werden nicht in unzumutbarer Weise belästigt, wenn sie in ihrem Briefkasten trotz des Sperrvermerks "keine Werbung" eine Gratiszeitung mit lose eingelegten Werbebeilagen vorfinden;
reine Werbeprospekte sind etwas anderes als eine Zeitung mit Werbebeilagen, bei der es dem Inhaber des Briefkastens durchaus darauf ankommen kann, den redaktionellen Teil mit den lokalen Informationen zu lesen.