Werbung mit "Olympischen Preisen" zulässig

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Der Deutsche Olympische Sportbund e.V. (DOSB) hat zu Unrecht eine Onlinehändlerin abgemahnt, die 2008 ihre Kontaktlinsen und Pflegemittel zu "Olympischen Preisen" anbot und versprach: "Mit unserem 10-Euro-Olympia-Rabatt … sind Sie klar auf Siegeskurs!" Die Reklame war zulässig, weil

nach dem Markenrecht Begriffe wie "Olympia" nicht schutzfähig sind, und sie verstieß auch nicht gegen das "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems", weil keine Verwechslungsgefahr besteht — allein die Verwendung von Worten wie "olympisch" oder "Olympia" ruft bei den angesprochenen Verbrauchern noch keine Assoziation zum DOSB hervor, wenn es um Werbung für Kontaktlinsen geht.