Werbung verspricht Prämie für Stromvertrag
onlineurteile.de - Der Darmstädter Energieversorger Entega versprach in einer Werbeanzeige potenziellen Neukunden eine Prämie von 50 Euro für den Abschluss eines Stromliefervertrages. In einer Fußnote wurde dieses Angebot präzisiert: Die Prämie wurde nur gezahlt, wenn der Kunde einen bestimmten Ökostromtarif und eine Mindestabnahmemenge vereinbarte. Diese Einschränkung stand kleingedruckt unter der fett hervorgehobenen Aufforderung "Jetzt zu Ökostrom wechseln".
Ein Konkurrent des Stromanbieters beanstandete die Anzeige als irreführend und zog gegen die Werbung gerichtlich zu Felde. Sowohl beim Landgericht, als auch beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt setzte sich der Konkurrent durch (11 U 2/09 (Kart)). Der dickgedruckte Blickfang-Text könne beim Leser einen falschen Eindruck erwecken, so das OLG. Er sei zwar nicht direkt verkehrt, formuliere aber nur die "halbe Wahrheit" über das Lockmittel Prämie.
Die Werbeanzeige enthalte zwar einen aufklärenden Hinweis zu den Konditionen, doch sei er kaum zu erkennen. Die Fußnote, die das Prämienversprechen an Bedingungen kopple, sei praktisch unlesbar (minimale Schriftgröße, schwache Konturen einer weißen Schrift auf orangefarbenem Hintergrund). Damit die umworbenen Kunden sich nicht über das Angebot täuschten, müsse ein erklärender bzw. einschränkender Zusatz aber gut wahrnehmbar sein. Ein Stern oder ein anderes deutliches Zeichen müsse den Leser zu der Fußnote führen.