"Werden Sie das Schmerzensgeld nicht für Heroin verwenden?"

Klägerin lehnt wegen dieser Frage Richter als befangen ab

onlineurteile.de - Nach einer Vergewaltigung versuchte das Opfer, per Zivilklage Schmerzensgeld vom Täter zu bekommen. Der Richter im Prozesskostenhilfeverfahren fragte die Frau, wie sie sicherstellen wolle, dass sie das Schmerzensgeld nicht für ihre Heroinsucht verwende. Hintergrund der Frage: Früher war die Frau heroinsüchtig gewesen, hatte dann eine Entziehungskur mitgemacht. Sie war über diesen Affront so ungehalten, dass sie den Richter als befangen ablehnte.

Beim Landgericht Essen setzte sie sich damit durch (17 O 522/02). Aus der Frage ergebe sich zwar nicht zwingend, dass der Richter der Frau negativ gegenüber stehe. Ein Richter könne aber auch dann von den Parteien als befangen abgelehnt werden, wenn es nur (begründete) Zweifel an seiner Unparteilichkeit gebe. Aus der Sicht der früher drogensüchtigen Frau gebe die Frage des Richters durchaus Anlass zu Misstrauen: Im Prozesskostenhilfeverfahren gehe es um die Erfolgsaussichten der Klage. Die Erwägung, wofür die Frau ihr Schmerzensgeld - wenn sie es denn bekäme - ausgeben würde, sei "sachfremd". Die Art der Fragestellung verweise zumindest darauf, dass der Richter gegenüber Drogensüchtigen voreingenommen sein könnte. Dies reiche für eine Ablehnung wegen Befangenheit aus.