Wespennest im Mietshaus: Wer zahlt den Kammerjäger?
onlineurteile.de - Ein Vermieter, der ein Wespennest in der Mauer des Mietshauses beseitigen lässt,
kann die anteiligen Kosten in Höhe von 1,82 Euro pro Mietpartei nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen; zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen nur laufende, also regelmäßig anfallende Kosten; Ausgaben für einen Kammerjäger, der Ungeziefer bekämpft, fallen jedoch nicht regelmäßig an; ein Wespennest auszuheben, ist eine selten erforderliche Maßnahme.