WG-Vermittlung im Internet

Hinweis auf Abokosten war im Fließtext der Website gut versteckt: Nutzerin muss nicht zahlen

onlineurteile.de - GmbH X bietet über ihre Website Zugang zu einer Datenbank mit Angeboten für Zimmer in Wohngemeinschaften (überwiegend in Berlin) und entsprechenden Suchanzeigen. Wer hier ein Zimmer anbieten oder suchen möchte, muss ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr abschließen: für acht Euro im Monat, zahlbar für ein Jahr im Voraus. Das war der Studentin S nicht klar, als sie im Herbst 2009 ihre Daten übermittelte. Kein Wunder, denn der Hinweis auf die Entgeltpflicht war ziemlich gut versteckt.

Nachdem sie ihre Daten abgeschickt hatte, erhielt S eine Mail mit einem so genannten Verifikationslink, den sie anklicken sollte, um sich anzumelden. Nachdem die Studentin das getan hatte, erhielt sie eine Rechnung über 96 Euro. Nach zwei Mahnungen schrieb S an die GmbH X, sie werde nicht zahlen. Daraufhin klagte die Betreiberin der WG-Website, verlor den Rechtsstreit jedoch beim Landgericht Berlin (50 S 143/10).

Hier sei kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, entschied das Landgericht. Denn die Website sei so gestaltet, dass der durchschnittliche Nutzer sehr leicht übersehen könne, dass die Leistung der GmbH X etwas koste. Daher habe Frau S mit der Anmeldung auch nicht ihr Einverständnis damit erklärt, für diese Dienstleistung zu zahlen.

Der Hinweis auf die Kosten finde sich erst auf der Anmeldeseite der Website inmitten eines grau unterlegten Fließtextes. Man könne den Hinweis nur bei sehr genauem Lesen bemerken — versteckt in einem Text mit wenig interessanten Angaben und unter drei optisch hervorgehobenen Kästchen (zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutz etc.). Zudem tauche die Zeile mit der Preisangabe (nicht in Ziffern, sondern: "acht Euro") erst auf, wenn man den Bildschirm herunterscrolle.

Weder bei der Datenabfrage noch beim Hinweis auf AGB werde eine Vergütungspflicht erwähnt, schon gar keine Vertragsbindung von zwölf Monaten. Nirgendwo komme im Text zum Ausdruck, dass ein Vertrag geschlossen werden solle: Stattdessen sei ständig von "anmelden" die Rede, was der Nutzer als bloßes Registrieren verstehe. Um den Button "jetzt anmelden" anzuklicken, müsse der Nutzer nicht so weit scrollen, dass er die Preisangabe sehen könne.

Daher sei das kostenpflichtige Abo für den Internetnutzer überraschend. Sinnlos sei es außerdem. Vernünftigerweise schließe kein Mensch gleich ein Jahresabonnement ab, wenn er ein WG-Zimmer suche. Wer fündig werde, brauche danach ja keine Angebote mehr.