"Widerruf ist zu richten an Fa. X, Telefonnummer ..."

Unklarer Zusatz in AGB eines Internethändlers: kein Widerruf per Telefon!

onlineurteile.de - Zwei Händler, A und B, vertreiben im Internet Autoersatzteile. Firma B bot 2008 eine Gelenksatz-Antriebswelle an - Firma A beanstandete, dass dieses Angebot gegen die Vorschriften für Fernabsatzverträge (Versand- und Internethandel) verstieß: Die Verbraucherinformationen zum Widerrufsrecht enthielten Telefonnummern, was die Kunden verwirre. Firma A verklagte Firma B auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten.

Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied (4 U 43/09). Bei Fernabsatzverträgen müssten die Verbraucher klar und deutlich über ihre Rechte informiert werden, insbesondere über ihr Widerrufsrecht: Ohne Angabe von Gründen könnten sie innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss einen Kaufvertrag widerrufen. Das müsse schriftlich geschehen.

Im Internetangebot der Firma B gelangten die Verbraucher durch Scrollen in der Rubrik "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) zu folgendem Text: "Der Widerruf ist zu richten an: Firma B OHG, Inhaber X, Adresse, Telefonnummer ...". Das könnten Verbraucher nur so verstehen, dass sie den Kaufvertrag auch telefonisch widerrufen dürften. Da es im Kontext gerade um die Frage gehe, an wen der Widerruf zu richten sei, könne die Angabe der Telefonnummer nichts anderes bedeuten.

Das sei missverständlich und irritiere in gesetzwidriger Weise die Verbraucher. Firma B müsse daher ihre AGB ändern. Dass an anderer Stelle auf der Website - in der eigentlichen Widerrufsbelehrung - stehe, der Widerruf sei in Textform zu erklären, rette die Sache nicht. Der Verbraucher wisse nämlich nicht, was gelte, wenn er mit widersprüchlichen Informationen konfrontiert werde. Und Verträge telefonisch zu regeln sei vielen Verbrauchern geläufig, ein Irrtum also naheliegend.