Wie alt darf ein "Lagerfahrzeug" sein?
onlineurteile.de - Ein Chrysler Cruiser, der schon am 15. Oktober 2001 produziert worden war, fand im Januar 2004 für 17.590 Euro eine Käuferin. Im Kaufvertrag war das Auto als "Importfahrzeug wie gesehen" und "Lagerfahrzeug, Modelljahr 02" beschrieben. Als der Ehemann der Käuferin Winterreifen aufzog, entdeckte er an den Sommerreifen "Standbeulen". Daraufhin verlangte die Frau vom Händler, ihr einen "vertragsgemäßen", höchstens zwölf Monate alten Wagen zu liefern. Darauf ließ sich der Händler jedoch nicht ein. Schließlich wollte die Käuferin das Geschäft rückgängig machen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises ab (2 U 128/04). Die relativ lange "Lagerzeit" von 27 Monaten berechtige die Käuferin nicht, den Wagen zurückzugeben. Denn im Kaufvertrag stehe nichts von "Neufahrzeug". Da sei vielmehr von einem "Lagerfahrzeug" die Rede. Damit widersprach das OLG der Vorinstanz, die argumentiert hatte, ein Lagerfahrzeug dürfe höchstens 24 Monate alt sein.
Im Unterschied dazu pochte das OLG auf die zutreffenden Angaben im Vertrag: Hier sei ausdrücklich das Modelljahr 2002 genannt. Im Kfz-Handel sei es üblich, die Modelle bereits in der zweiten Hälfte des Vorjahres mit der Jahreszahl des folgenden Jahres zu versehen. Somit entspreche der Chrysler genau der Beschreibung im Vertrag. Außerdem habe der Händler die Lagerzeit bereits mit einem großzügigen Rabatt ausgeglichen: Immerhin habe er den Wagen 25 Prozent unter dem Listenpreis verkauft, also mit einer Ersparnis von 5.600 Euro für die Käuferin.