Wie viele Quadratmeter Wohnfläche …

… stehen einem Single und Hartz-IV-Empfänger in Nordrhein-Westfalen zu?

onlineurteile.de - Das zuständige Jobcenter bewilligte 2010 einem alleinstehenden Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nur Miete und Nebenkosten für eine Unterkunft mit einer Wohnfläche von 45 Quadratmetern. Das war der Höchstwert für Alleinstehende (laut der alten Fassung einer Verwaltungsvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen). Doch die Wohnung des Antragstellers war etwas größer. Mit Erfolg wandte sich der Hilfeempfänger an die Sozialgerichte.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seien die aktuell gültigen landesrechtlichen Vorschriften für die Belegung von gefördertem Wohnraum maßgeblich, erklärte das Landessozialgericht Hessen (L 19 AS 2202/10). Das bedeute: Wenn es um die angemessene Wohnfläche gehe (im unteren Segment der Mieten, auf das Hartz-IV-Empfänger Anspruch haben), sei an die Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anzuknüpfen. Demnach sei für Alleinstehende eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern angemessen.