Wie viele Reptilien verträgt eine Wohnung?
onlineurteile.de - Irgendwann wurde es den Mitbewohnern - in einer Wohnanlage mit 20 Eigentumswohnungen - zu bunt. In einer Erdgeschosswohnung hielt der Eigentümer in Terrarien und im Garten Schildkröten, Schlangen, Chamäleons, Kragenechsen und Pfeilgiftfrösche. Tierzucht war sein Hobby; manche Tiere importierte er aber auch, um sie mit Gewinn wieder zu verkaufen. Sie hätten Angst vor den Schlangen, argumentierten die Nachbarn. Außerdem mindere die extreme Form der Tierhaltung den Wert der Wohnungen, weil sie Käufer abschrecke. Die Mitbewohner zogen vor Gericht, um die Reptilienschar loszuwerden.
Zumindest die giftigen Frösche und Schlangen müssten sofort weg, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (14 Wx 51/03). Auch wenn die giftigen Tiere artgerecht gehalten und sicher aufbewahrt würden: Man könne nicht ausschließen, dass sie eines Tages durch irgendein Missgeschick entkämen. Diese Sorge der Mitbewohner sei keineswegs irrational. Sie fühlten sich verständlicherweise bedroht und müssten so eine Situation nicht dulden.
Angesichts der hohen Zahl von Schildkröten und anderer Reptilien könne man auch eine Geruchsbelästigung nicht ausschließen. Dies hänge von Art und Zahl der Exemplare ab. Eventuell seien daher auch bei den nichtgiftigen Reptilien einschränkende Auflagen notwendig. In diesem Punkt müsse die Vorinstanz "nacharbeiten" und klären, wie die Tierhaltung künftig zu gestalten sei, um für die Mitbewohner zumutbar zu sein.