"Wiener Schnitzel vom Schwein"
onlineurteile.de - Ein Fleischproduzent verkaufte über einen großen Lebensmitteldiscounter Schweineschnitzel unter der Bezeichnung "Wiener Schnitzel vom Schwein". Das wurde von der Lebensmittelüberwachung des Kreises Soest beanstandet und mit einem Bußgeld sanktioniert.
Das Etikett täusche die Verbraucher, hielt die Behörde dem Unternehmer vor. Denn für ein "Wiener Schnitzel" sei charakteristisch, dass es aus Kalbfleisch bestehe (so stehe es z.B. in den Leitsätzen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission). Da werde der falsche Eindruck erweckt, es handle sich um ein hochwertiges Produkt. Der Zusatz "vom Schwein" ändere daran nichts.
Mit Erfolg wehrte sich der Unternehmer gegen diesen Vorwurf und das Bußgeld. Ausschlaggebend sei allein das Verständnis aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher, betonte das Verwaltungsgericht Arnsberg (3 K 3516/08). In Deutschland gebe es aber unter Verbrauchern keinen allgemein anerkannten Konsens mehr darüber, dass ein "Wiener Schnitzel" immer vom Kalb stammen müsse.
Die Mehrzahl der Verbraucher verstehe unter einem "Wiener Schnitzel" einfach ein paniertes Schnitzel. Das belege die entsprechende Verwendung des Begriffs in vielen Gaststätten, Kantinen und Rezeptsammlungen, auch wenn gelegentlich noch auf Speisekarten Schweineschnitzel als "Schnitzel Wiener Art" angeboten würden.
Im konkreten Fall sei durch den Zusatz auf den Verpackungen - "vom Schwein" - für jedermann direkt und ohne Zweifel erkennbar, dass es sich um Schweineschnitzel und nicht um Kalbsschnitzel handle. Eine Täuschung der Verbraucher sei damit ausgeschlossen.