Wildverbiss im Freizeitgelände

OLG Koblenz berechnet den Schaden durch Rotwild

onlineurteile.de - Rotwild aus einem Wildgehege fand im angrenzenden Freizeitgelände einen reich gedeckten Tisch. "Man bediente sich" an Obstbäumen und Hecken - freilich nicht zur Freude der Besitzerin des Geländes. Sie klagte über Verbissschäden sowie ramponierten Rasen und verlangte von der Wild- züchterin 13.048 Euro Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht Koblenz setzte den Betrag auf 2.000 Euro herab (10 U 1321/03). Man könne das im Außenbereich gelegene und zu Freizeitzwecken genutzte Grundstück nicht mit einem Hausgrundstück in einem Wohngebiet vergleichen, erklärten die Richter. Und so strichen sie die geltend gemachten Kosten für die Einsaat eines neuen Rasens und die Neuanpflanzung einer Fichtenhecke. Ein wirtschaftlich denkender Grund-stückseigentümer betreibe für ein Gelände im Außenbereich keinen derartigen Aufwand, so das Gericht. Letztlich sei nur die Wertminderung durch die beschädigten Obstbäume auszugleichen.