Wildverbiss und Abschussquote

Jagdpächter muss mehr Rehe schießen, wenn im Wald Schäden am Baumbestand drohen

onlineurteile.de - Förster der Jagdbehörde des Landkreises Cochem-Zell stellten im Wald fest, dass die durch Rehwild verursachten Bissschäden an den Bäumen zunahmen. Aus diesem Grund ordnete die Jagdbehörde an, der Jagdpächter des - ca. 515 Hektar großen - Reviers müsse in der Saison 2013/2014 46 Rehe erlegen.

Vergeblich legte der Jagdpächter gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch ein: Die Forderung könne er gar nicht erfüllen, weil sich in seinem Revier ohnehin nicht viel Rehwild befinde, argumentierte er. Offene Wildäsungsflächen fehlten weitgehend. Außerdem würden die Waldwege häufig von Mopedfahrern und Quads genutzt.

Doch das Verwaltungsgericht Koblenz hielt die Aufforderung, die Abschussquote zu erhöhen, für gerechtfertigt (6 L 566/13.KO). Wenn ein Abschussplan festgelegt werde, seien auch die berechtigten Belange der Forstwirtschaft zu berücksichtigen - sie müsse entsprechend den jagdrechtlichen Vorschriften vor Wildschäden bewahrt werden.

Nach dem Bericht der Förster sei der Wildverbiss im Jagdrevier des Pächters erheblich. Daher sei es nicht zu beanstanden, wenn die Jagdbehörde die Abschussquote heraufgesetzt habe. Dass es vielleicht schwierig sei, die festgesetzte Mindestabschusszahl zu erreichen, ändere nichts an der Pflicht, gegen den Wildverbiss etwas zu unternehmen. Anders als der Pächter schätzten die Förster auch das Problem mit den Freizeitsportlern nur als gering ein.