Windkraftanlagen
onlineurteile.de - Wird der Betrieb eines Windparks mit 13 Windkraftanlagen genehmigt, kann ein Grundstückseigentümer, dessen Anwesen 1.300 Meter von der geplanten Anlage entfernt liegt, die Betriebserlaubnis nicht mit dem Argument angreifen, sie verstoße gegen das Gebot, auf Nachbarn Rücksicht zu nehmen;
das gilt jedenfalls dann, wenn laut Prognose die Lärmimmissionen die einschlägigen Richtwerte nicht überschreiten werden; ist vom Grundstück aus die Anlage nicht einmal zu sehen, kann auch von einer "optisch bedrängenden Wirkung" der Windräder keine Rede sein.