Winterreifen schleifen an der Karosserie

Betriebserlaubnis für tiefer gelegten Wagen erlischt dadurch

onlineurteile.de - Er fand den tiefer gelegten Wagen ziemlich cool, 15.000 Mark blätterte er dem Gebrauchtwagenhändler dafür hin. Als der Käufer im Herbst die Winterreifen montieren ließ, erlebte er eine böse Überraschung: Die Reifen schleiften an der Karosserie! So könne man das Auto kaum auf die Straße schicken, teilte ihm die Werkstatt mit. Solche Autos dürfe der TÜV gar nicht abnehmen, die Betriebserlaubnis sei damit erloschen.

Da war der Käufer sauer. Denn der Händler hatte ihm versichert, der TÜV habe die Maßnahme genehmigt. Nun vermutete der neue Besitzer, dass der Händler danach das Auto noch einmal tiefer gelegt hatte, ohne Abnahme durch den TÜV. Er forderte den Kaufpreis zurück und bekam vom Oberlandesgericht Koblenz Recht (12 U 444/99).

Nach dem Gutachten des Kfz-Sachverständigen habe der Gebrauchtwagenhändler das Auto ein zweites Mal präpariert und die Federn um ein weiteres Gewinde gekürzt. So stelle das Fahrzeug eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, deshalb habe er wohlweislich den TÜV nicht noch einmal aufgesucht. Trotzdem habe der Händler dem Käufer vorgelogen, das Fahrzeug sei ordnungsgemäß tiefer gelegt. Dabei dürfe der Käufer in diesem Zustand gar nicht mit dem Wagen fahren. Da der Händler ständig an Fahrzeugen herumbastle, habe er darüber Bescheid gewusst. Also habe er den Käufer absichtlich getäuscht.