Winzer nimmt es mit dem Etikett nicht so genau ...

... und muss wegen Unzuverlässigkeit Jagd- und Waffenschein abgeben

onlineurteile.de - Ein Winzer war zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden, weil er Wein mit einer "irreführenden Bezeichnung" auf dem Etikett verkauft und so gegen weinrechtliche Vorschriften verstoßen hatte. Der Mann war Sportschütze, besaß seit vielen Jahren Waffen und einen Jagdschein. Als die Kreisverwaltung von seinem Fehltritt erfuhr, zog sie seinen Jagdschein ein und widerrief die Erlaubnis für sieben Waffen.

Das sei doch völlig unverhältnismäßig, protestierte der Winzer. Sein Vergehen habe nichts mit der Jagd zu tun. Doch gegen die Anordnungen der Kreisverwaltung setzte er sich vergeblich zur Wehr.

Dass seine Straftat keinen Bezug zu Waffen oder Gewalt hatte, sei unerheblich, erklärte das Verwaltungsgericht Mainz (1 L 219/11.MZ). Der Entzug von Jagdschein und waffenrechtlichen Erlaubnissen sei rechtens: Sein Fehlverhalten zeige, dass er dafür nicht die notwendige Zuverlässigkeit besitze. Davon gehe man in der Regel aus, wenn der Besitzer zu einer Geldstrafe ab 60 Tagessätzen verurteilt wurde.

Wenn er sich fünf Jahre lang nichts zuschulden kommen lasse, könne er wieder eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein beantragen. Irgendwelche besonderen Umstände, die sein Vergehen in "milderem Licht erscheinen ließen" und die Annahme nahe legten, dass er doch vertrauenswürdig genug sei, um mit Waffen umzugehen, seien nicht ersichtlich.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz laut Pressemitteilung
Aktenzeichen: 1 L 219/11.MZ
Entscheidungsdatum: 17.05.2011
Urteilnummer: 51792