Witwe erbt nichts
onlineurteile.de - Herr S beantragte im November 2008 bei Gericht die Scheidung: Seit September 2007 lebe er - innerhalb der Ehewohnung - von seiner Frau getrennt. Frau S war mit der Scheidung einverstanden und stellte später einen eigenen Antrag. Kurz vor der Verhandlung im Sommer 2009 beim Familiengericht starb Herr S. Nun beantragte die Witwe einen Erbschein: Der sollte sie und den gemeinsamen Sohn jeweils zur Hälfte als Erben ausweisen.
Doch das Nachlassgericht winkte ab: Das Erbrecht eines überlebenden Ehepartners entfalle, wenn der Erblasser vor seinem Tod die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt habe. Dass Frau S nun behaupte, eine Versöhnung wäre möglich gewesen, widerspreche ihren Aussagen im Scheidungsverfahren.
Vergeblich legte die Witwe gegen diese Abfuhr Rechtsbeschwerde ein: Das Oberlandesgericht Rostock bestätigte die Entscheidung (3 W 104/09). Das Trennungsjahr sei hier bereits zu Ende gewesen und die Eheleute hätten beide die Scheidung eingereicht. Angesichts dessen sei es wenig glaubwürdig, wenn Frau S nun darauf beharre, sie hätte sich gern mit dem Ehegatten bei der Anhörung vor dem Familiengericht versöhnt.
Die "Sinnesänderung" verdanke sich wohl dem Bestreben, das Erbe anzutreten. Denn es gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Partner den Scheidungsantrag hätten zurücknehmen wollen, im Gegenteil. Die nachgeschobenen Angaben der Witwe stünden in krassem Gegensatz zu allen Informationen, die den Akten des Familiengerichts zum Stand der Ehe zu entnehmen seien.