Witwe setzt nichtehelichen Sohn des Mannes als Erben ein

Doch er stirbt vor der Erblasserin - wer wird Ersatzerbe?

onlineurteile.de - Zum nichtehelichen Sohn ihres Mannes und zu dessen Familie hatte die Frau immer ein gutes Verhältnis. Weil sie keine eigenen Kinder hatte, setzte sie ihn deshalb nach dem Tod ihres Mannes per Testament als Alleinerben ein. Doch der Erbe starb kurz vor ihr. Nun mussten Ersatzerben gefunden werden: Die Kinder des Erben erhoben ebenso Anspruch auf das Vermögen der Erblasserin wie die gesetzlichen Erben, ihre Neffen.

Stirbt der Erbe vor dem Erblasser, bekommen in der Regel die Kinder des Erben das Vermögen, so das Bayerische Oberste Landesgericht (1Z BR 44/04). Das gelte aber nur, wenn der/die Verstorbene das Vermögen eigenen Kindern vererbt habe, das Vermögen also an die Enkel gehe. Im konkreten Fall dagegen sei der Alleinerbe mit der Erblasserin gar nicht verwandt gewesen. Also müsse erst geprüft werden, ob die Familie mitbedacht werden sollte.

Was dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen entspreche, könne man nicht mehr mit Sicherheit feststellen. Doch so viel stehe fest: Die Witwe habe den Sohn ihres Ehemannes im Testament immerhin als "Neffen" bezeichnet und zu dessen Familie einen guten Kontakt gehabt. Deshalb sei hier anzunehmen, dass sie dessen Kinder als Ersatzerben berufen hätte, wenn sie an die Möglichkeit eines vorzeitigen Todes ihres Erben gedacht hätte.