Wohnanlage mit Brandschutzmängeln
onlineurteile.de - Errichtet ein Bauträger eine Wohnungseigentumsanlage mit Brandschutzmängeln in den Schächten von Bädern und Fluren, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Anspruch auf Vorschuss für die Beseitigung der Mängel; obwohl die hohen Kosten der Sanierung einer angeblich nur geringfügigen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks gegenüberstehen, ist das keineswegs unangemessen: Wenn Schächte gegen Brandschutzvorschriften verstoßen, müssen sie saniert werden; unter diesen Umständen ist der Anspruch auf Beseitigung der Mängel auch dann nicht unverhältnismäßig, wenn das Werk des Bauunternehmens ansonsten gebrauchstauglich ist.