Wohnung geschwärzt

Vermieter muss die Instandsetzung übernehmen

onlineurteile.de - In einer Mietwohnung schlugen sich an den Wänden und auf dem Teppichboden schwarze Partikel nieder, durch die Schmutzablagerungen wurden vor allem die Wandflächen auffällig geschwärzt. Vermieter und Mieterin gerieten in Streit darüber, wer für Abhilfe zuständig sei. Die Mieterin pochte auf die Instandhaltungspflichten des Vermieters, der Vermieter stellte sich auf den Standpunkt, für Schönheitsreparaturen müssten die Mieter sorgen. Vor Gericht traf man sich wieder.

Im Prinzip müsse der Vermieter die Mietsache instandhalten, erklärte das Landgericht Duisburg - es sei denn, die Mieterin wäre für den Schaden in der Wohnung verantwortlich (13 S 345/01). Diesen Vorwurf habe der Vermieter aber nicht belegt. Nach den Ausführungen eines Bausachverständigen sei die Wohnung in Folge baulicher und bauphysikalischer Gegebenheiten anfällig für Schwarzfärbungen. Seien Schäden auf bauliche Ursachen zurückzuführen, fielen sie in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Der müsse deshalb den Mangel beseitigen.

Um Schönheitsreparaturen gehe es hier nicht: Mieter müssten nur Folgen der Abnutzung renovieren, die durch den normalen vertragsgemäßen Gebrauch der Räume entstünden. Dazu gehörten Schwarzfärbungen aber nicht.