Wohnung schlecht schallgedämmt

Wenn das feststeht, muss der Mieter Lärmbelästigungen nicht akribisch protokollieren

onlineurteile.de - Im Frühjahr 2004 hatte Mieter M die Altbauwohnung gemietet. Angeblich war sie "voll modernisiert", so stand es jedenfalls im Mietvertrag. Tatsächlich wies sie einen gravierenden Mangel auf. Die Trennwände zur Nachbarwohnung und zum Treppenhaus waren schlecht schallgedämmt. Vom Alltagsleben der Familie nebenan bekam Herr M daher sehr viel mehr mit, als ihm lieb war: Staubsaugen, Kindergeschrei, Türen schließen, Musik, Streitigkeiten usw. usf.

Mehrfach beanstandete der Mieter die Ruhestörungen und zahlte nur unter Vorbehalt die volle Miete. Schließlich verklagte er die Vermieterin im Sommer 2007 auf Rückzahlung von 1.256 Euro: Das entspreche einer Mietkürzung von zehn Prozent ab 2005. Zu dieser Maßnahme sei er wegen des mangelhaften Schallschutzes berechtigt.

Das Amtsgericht Wiesbaden sprach M nur einen niedrigeren Betrag zu und mäkelte an seinen Lärmprotokollen herum, mit denen er den Mangel der Mietsache belegt hatte: Die seien nicht detailliert genug. Herr M legte Berufung ein und hatte beim Landgericht Wiesbaden Erfolg (3 S 54/11). Dass seine Wohnung extrem hellhörig sei, stehe laut einem Sachverständigengutachten fest, so das Landgericht.

Die Trennwände entsprächen nicht der gültigen DIN-Norm zum Schallschutz (DIN 4109). Von einer "voll modernisierten" Wohnung könne also keine Rede sein. Angesichts dieses Mangels der Mietsache müsse der Mieter die Lärmbelästigungen durch die Nachbarn nicht Tag für Tag minutiös notieren, um von seinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen zu dürfen.

Denn damit stehe ohnehin fest, dass es hier nicht um gelegentliche (Bagatell-) Störungen gehe, wie das Amtsgericht behauptet habe. Der mangelhafte Schallschutz habe vielmehr zur Folge, dass ganz normale Alltagsgeräusche der Nachbarn (also Staubsaugen, Weinen des Babys etc.) für den Mieter überdeutlich zu hören seien und eine erhebliche, ständige Lärmbelästigung darstellten. Zu Recht habe Herr M aus diesem Grund die Miete um zehn Prozent gekürzt, die geforderte Summe stehe ihm zu.