Wohnung zugemüllt

Nach Prozess und vergeblichen Abmahnungen wird der Mieterin gekündigt

onlineurteile.de - Die alte Mieterin hatte ihre Wohnung nicht nur komplett vollgestellt, sie ließ die Räume offenbar verwahrlosen. Mitmieter beschwerten sich über Gestank. Schon vor einigen Jahren hatte ihr deshalb der Vermieter gekündigt. Auf Anregung des Gerichts ließ er sich dann aber auf einen Kompromiss ein: Die Mieterin musste versprechen, in der Wohnung keine Gegenstände mehr zu lagern, von denen eine Geruchsbelästigung ausgehen konnte.

Doch nichts änderte sich. 2007 wurde die Frau fünf Mal schriftlich aufgefordert, aufzuräumen und die Wohnung sauber zu machen, um den Mitbewohnern den Gestank im Treppenhaus zu ersparen. Als auch das nichts half, kündigte der Vermieter den Mietvertrag fristlos und erhob schließlich Räumungsklage. Am Mietverhältnis festzuhalten, sei für ihn nicht länger zumutbar - andere Mieter hätten bereits wegen des unerträglichen Geruchs gekündigt.

Nachdem der Amtsrichter die Wohnung besichtigt hatte, erklärte er die Kündigung für berechtigt. Die Vorwürfe träfen in vollem Ausmaß zu, so das Amtsgericht Rheine (4 C 731/07). Die Wohnung sei mit Materialien aller Art total überhäuft und vermüllt, ja verdreckt. Dass dies die Mitbewohner störe, sei absolut nachvollziehbar: Gestank durchziehe Flur und Treppenhaus, sobald die Wohnungstüre geöffnet werde. Dabei habe die Mieterin vor Jahren zugesagt, ihre Wohnung zu "entmüllen" - dazu sei sie offenkundig aber nicht wirklich bereit.

Deshalb müsse sie die Wohnung jetzt räumen. Weil die alte Frau schon so lange in der Wohnung lebte und weil es ein "immenser Aufwand" sei, die "total überladene Wohnung zu räumen", billigte ihr der Amtsrichter eine Räumungsfrist von fünf Wochen zu.