Wolf erschossen: Geldstrafe für Jäger

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Erschießt ein 72-jähriger Jäger einen (geschützten) Wolf, den er für einen wildernden Hund hielt, muss er trotz seines Irrtums eine Geldstrafe von 3.500 Euro zahlen; das Gericht verneinte zwar einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, weil ein Jäger im Westerwald nicht unbedingt mit einem Wolf rechnen muss; dass Experten vor Gericht darüber stritten, ob der Jäger einen Hund oder wirklich einen Wolf erschossen hat, ersparte dem Jäger aber nicht die Geldstrafe: Weil es in jedem Fall gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ein "Wirbeltier ohne Grund zu töten". (Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)

Urteil des Amtsgerichts Montabaur
Aktenzeichen: Pressemitteilung ohne AZ
Entscheidungsdatum: 17.01.2013
Urteilnummer: 52829