Wuchermiete?
onlineurteile.de - 1994 waren die Mieter in ihre Kölner Mietwohnung eingezogen. 1999 blieben sie ihrem Vermieter ein halbes Jahr lang die Miete schuldig und wurden deshalb abgemahnt. Er bekomme augenblicklich kein Geld, schrieben sie dem verdutzten Vermieter, weil sie jahrelang zu viel gezahlt hätten. Damals habe er den Wohnungsmangel und ihre daraus resultierende Notlage ausgenutzt, um einen überhöhten Mietzins durchzusetzen. Um die Wuchermiete auszugleichen, behielten sie jetzt die Miete ein.
Beim Landgericht Köln hatten die Mieter allerdings kein Glück mit diesem Versuch, ihren Zahlungsrückstand zu beheben (1 S 71/02). 1994 habe sich der Kölner Mietmarkt deutlich entspannt, hielten ihnen die Richter entgegen. Zwar gelte der betreffende Stadtteil immer noch als "Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf". Trotzdem müssten die Mieter ihre Vorwürfe genau belegen. Nur dann wären sie berechtigt, jetzt im Gegenzug Miete zurückzuhalten.
Zu diesem Zweck müssten die Mieter darlegen, wie und wie lange sie sich seinerzeit einen Überblick über das Wohnungsangebot verschafften, warum sie 1994 aus der vorherigen Wohnung auszogen, wie lange und mit welchen Mitteln sie eine Wohnung suchten (und welche Kategorie Wohnung), wie die Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter abliefen. Zur Wohnungssituation im Jahre 1994 hätten sich die Mieter aber gar nicht erst geäußert. Sie schuldeten daher dem Vermieter die Miete für ein halbes Jahr.