Yachtunfall in Kroatien
onlineurteile.de - Im Osterurlaub 2002 war ein Kapitän mit seiner Motoryacht vor der kroatischen Küste unterwegs. In der Nähe des angepeilten Hafens übergab er seinem Cousin das Steuer. Kurz darauf kollidierte die Yacht mit einem Hindernis unter Wasser und schlug Leck.
Als der Kapitän der Yacht-Kasko-Versicherung den Schaden (immerhin 160.000 Euro) meldete, erlebte er eine böse Überraschung: Er habe nur den so genannten Bodenseeführerschein des Wasserbauamts Konstanz, hielt ihm der Versicherer vor. Das Bodenseeschifferpatent berechtige ihn nicht dazu, in kroatischen Küstengewässern zu kreuzen. Ein gültiger Bootsführerschein des Schiffsführers sei aber die Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Auch beim Landgericht München I bekam der Kapitän keinen besseren Bescheid (25 O 17184/03). Seine Zahlungsklage gegen den Versicherer wurde abgewiesen.
Vergeblich pochte der Kapitän darauf, dass zum Unfallzeitpunkt sein Cousin das Schiff steuerte, der den erforderlichen Führerschein besitzt. Wenn er als Kapitän seinem Cousin das Ruder überlasse, gebe er damit nicht die Verantwortung für das Boot ab, so das Landgericht. Schiffsführer sei derjenige, der die Kommandogewalt über das Schiff habe und das sei er selbst gewesen. Er habe als Kapitän der Yacht den Kurs bestimmt, die Fahrtstrecke ausgelotet und nach dem Unfall den Hafenmeister alarmiert. Wenn der Schiffsführer keinen gültigen Führerschein für die kroatischen Gewässer besitze, müsse die Versicherung den Unfallschaden nicht übernehmen.