Zähne an der Bierflasche ausgebissen
onlineurteile.de - Holt sich ein Angestellter aus dem Kühlschrank eine Flasche alkoholfreies Bier, während er zwischen zwei Kopiervorgängen darauf wartet, dass das Kopiergerät wieder Betriebsbereitschaft anzeigt, und bricht sich mehrere Zahnspitzen im Oberkiefer bei dem Versuch ab, heraussprudelndes Bier zu trinken, stellt das keinen Arbeitsunfall dar. Die gesetzliche Unfallversicherung muss für die Heilbehandlung nicht aufkommen, weil die Trinkpause nicht zur versicherten Arbeitstätigkeit zählt, sondern diese unterbricht: "Nahrungsaufnahme" hängt nicht mit der beruflichen Tätigkeit zusammen, sondern stellt ein "menschliches Grundbedürfnis" dar.