Zahnarzt eckt mit Werbung an
onlineurteile.de - Mit der Abbildung eines lachenden Mundes mit strahlend weißen Zähnen warb ein Zahnarzt in verschiedenen Regionalzeitungen und Kinos für seine ästhetische Zahnmedizin. Das sah die Zahnärztekammer als wettbewerbswidrig an. Sie verklagte den Mediziner auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Zahnarzt für seine Werbung grünes Licht (4 U 34/05).
Die Richter stellten auf das veränderte Werbeverhalten von Freiberuflern ab. Vieles, was früher als "unsachliche Reklame" gegolten habe, werde heute akzeptiert. Das Bild hänge mit dem Tätigkeitsschwerpunkt des Mediziners zusammen, der eine Praxis für "ästhetische und ganzheitliche Zahnmedizin" betreibe. Der Kussmund mit den makellosen Zähnen solle natürlich das Auge des Betrachters auf die Anzeige lenken, das sei aber nicht unzulässig. Denn es sei gerade Sinn und Zweck der Werbung, Aufmerksamkeit zu wecken. Das Bild dränge jedenfalls nicht den Anzeigentext mit den Sachinformationen über die Praxis in den Hintergrund.