Zahnarzthelferin darf nicht selbständig "bleachen"
onlineurteile.de - Bietet eine ausgebildete Zahnarzthelferin, die bei einem Zahnarzt angestellt ist und zusätzlich selbständig ein Zahnkosmetikstudio betreibt, in ihrem Studio Zahnreinigung im Airflow-Verfahren und Zahnbleaching an, ist dies unzulässig, weil das keine rein kosmetischen Anwendungen sind;
nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde gehört Bleaching zu den Tätigkeiten, die eine Zahnarzthelferin nur im Zusammenwirken mit einem Zahnarzt ausführen darf; das gilt zumindest dann, wenn dabei Produkte mit einem Wasserstoffperoxidgehalt von mehr als sechs Prozent eingesetzt werden.