Zeitschriftenabo per Telefon?

Zu den Verbraucherrechten im Abonnementvertrieb

onlineurteile.de - Ein Verbraucherschutzverband legte sich mit einem Zeitschriftenvertrieb an. Das Unternehmen bot - mit dem Werbeslogan "7 für 6" - den Bezug von Zeitschriften für sieben Monate zum Preis von sechs Monaten an. Der Bezugspreis für das halbe Jahr war von den Kunden im Voraus zu zahlen, die Pauschale lag deutlich unter 200 Euro. Der Verbraucherschutzverband beanstandete, dass die Aboverträge nicht schriftlich geschlossen wurden.

Vertragsbedingungen und AGB des Unternehmens waren zwar im Internet abrufbar, die Verträge selbst wurden jedoch nur per Telefon geschlossen. Anschließend bekamen die Kunden eine schriftliche Bestätigung des Abos. Das gehe in Ordnung, befand das Oberlandesgericht Oldenburg, weil es sich hier nur um eine "Bagatelle" handle (1 U 70/03). Es gehe nur um eine geringfügige Summe. Deshalb könnten hier Schutzbestimmungen entfallen, die ansonsten zu Gunsten der Verbraucher vorgeschrieben seien: das Recht, den Vertrag zu widerrufen, und die Vorschrift, Verträge schriftlich zu schließen. Die Grenze für "Bagatellverträge" liege bei 200 Euro, die mit dem "7 für 6"-Abo nicht erreicht werde.