Zeitungsverkauf mit "Stummen Verkäufern" ...
onlineurteile.de - Berliner Zeitungsverlage klagten gegen die Axel Springer AG. Es ging um die Markteinführung einer neuen Zeitung des Springer-Verlags:. "WELT KOMPAKT". Der Springer Verlag plant, diese Zeitung für 70 Cent auch über so genannte "Stumme Verkäufer" zu vertreiben, die Verkaufsboxen am Straßenrand.
Die Konkurrenten ("Berliner Zeitung", "Berliner Kurier", "Tagesspiegel") hielten diese Vertriebsart für wettbewerbswidrig: Der Verkauf über "Stumme Verkäufer" laufe auf eine Gratisabgabe hinaus, argumentierten die Verlage, und störe damit den Markt. Verkaufsboxen böten Verbrauchern die Möglichkeit, die Zeitung zu bekommen, ohne zu bezahlen. Dem widersprach der Bundesgerichtshof entschieden (I ZR 180/07 und I ZR 188/07).
Zeitungen ohne Bezahlung aus ungesicherten Verkaufsboxen zu nehmen, sei immer noch Diebstahl. Man könne dem Springer-Verlag nicht unterstellen, dies begünstigen zu wollen - zumal er sich verpflichtet habe, auf den Verkaufsboxen deutlich darauf hinzuweisen, dass eine Zeitung nur gegen Bezahlung des Kaufpreises entnommen werden dürfe, dass Diebstahl verfolgt werde und Kontrolleure im Einsatz seien.
Man könne einem Verkäufer zwar verbieten, Waren in großem Umfang zu verschenken. Denn damit dränge der Anbieter in der Regel Konkurrenten aus dem Markt und beeinträchtige den freien Wettbewerb. Doch der Vertrieb von Zeitungen über "stumme Verkäufer" stelle für den freien Wettbewerb keine Gefahr dar.