Zeuge erscheint nicht zum Gerichtstermin

Versagen des elektronischen Terminplaners ist keine Entschuldigung

onlineurteile.de - Zum ersten Gerichtstermin war der Zeuge nicht erschienen. Die nächste Verhandlung wurde um acht Uhr früh angesetzt, der Zeuge ganz förmlich mit einer Verfügung geladen. Aber auch diesmal glänzte der Mann durch Abwesenheit. Per Faxschreiben entschuldigte er sich noch am gleichen Tag bei Gericht: Er habe den Termin in seinen elektronischen Terminplaner eingegeben. Entweder habe das Gerät versagt oder er habe das Signal überhört.

Jedenfalls habe ihn dann seine Sekretärin per Telefon an den Termin erinnert, aber erst um 8.20 Uhr. Darauf habe er auch sofort bei Gericht angerufen und gefragt, ob es noch reiche, wenn er so gegen 10 Uhr auftauche? Denn erst müsse er noch seine Kinder in den Kindergarten bringen. Das reichte natürlich nicht mehr, dem Richter reichte es dafür aber um so mehr: Er brummte dem Zeugen ein Ordnungsgeld von 150 Euro und die Kosten der Terminverlegung auf. Das hielt der Mann für übertrieben und bemühte nun in eigener Sache das Gericht - ohne Erfolg.

Wenn sich ein Zeuge so rechtzeitig entschuldige, dass der Termin problemlos zu verschieben sei, müsse er kein Ordnungsgeld zahlen, erklärte das Oberlandesgericht Saarbrücken (5 W 243/05). Wenn der Zeuge eine gute Entschuldigung gehabt hätte, müsste er auch die Kosten nicht tragen, die durch sein Ausbleiben entstanden. Was er vorgebracht habe, sei aber wenig überzeugend: Wer mit elektronischen Medien arbeite, müsse dafür sorgen, dass Kommunikation und Empfang reibungslos funktionierten. Er habe sich auf den Termin einfach nicht eingerichtet: Wenn er um 8 Uhr bei Gericht geladen sei, könne er an diesem Tag nicht die Kinder in den Kindergarten bringen.