Ziegel flogen durch die Luft

Gebäudebesitzer hatte einen Dachdecker mit regelmäßiger Kontrolle beauftragt

onlineurteile.de - Gewitterböen fegten über die Stadt Duisburg hinweg. Da fielen Dachziegel von der Giebelwand eines Gebäudes herunter und beschädigten ein Autodach. Der Hauseigentümer sollte Schadenersatz leisten - das Oberlandesgericht Düsseldorf wies jedoch die Klage des Autobesitzers ab (22 U 76/02).

Nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes habe an dem betreffenden Tag Windstärke 5 bis 7 geherrscht - für die Region keine außergewöhnliche Wetterlage. Wenn ein Gebäude dem nicht standhalte, spreche einiges für Mängel am baulichen Zustand, stellten die Richter fest. Trotzdem sei dem Hauseigentümer kein Versäumnis vorzuwerfen: Denn er habe einen "alteingesessenen und für gute Arbeit bekannten Dachdeckerbetrieb" damit beauftragt, das Dach alle drei Monate zu begehen und zu überprüfen. Auf dessen Urteil dürfe sich der Hauseigentümer verlassen.

Die vom Dachdecker durchgeführte optische Kontrolle hielten die Richter für ausreichend. Im Mörtel der Giebelwand hätten sich (laut Zeugenaussage eines der Dachdecker) keinerlei Risse gezeigt, was ein Anzeichen dafür wäre, dass sich Ziegel lockerten. Dann sei es auch nicht notwendig, probeweise an den Ziegeln zu rütteln.