Zigarettenwerbung mit "Ernst August" ...
onlineurteile.de - Aus gegebenem Anlass berichteten die einschlägigen Gazetten vor einiger Zeit besonders eifrig über den Prinzen von Hannover: Er hatte vor einem deutschen Gut einen Kameramann angegriffen und sich auf einer Ferieninsel einen Kampf mit einem Diskothekenbesitzer geliefert. Das brachte die Werbeagentur der Hersteller von "Lucky Strike" auf die Idee, ihn zu veräppeln.
In der Werbeanzeige ist eine allseits eingedrückte, lädierte Zigarettenschachtel dieser Marke abgebildet. Und die Überschrift fragte spöttisch: "War das Ernst? Oder August?" Dieser Scherz kam beim Prinzen von Hannover nicht gut an. Er verklagte Zigarettenhersteller und Werbeagentur auf Zahlung einer Lizenzgebühr, weil sie (ohne sein Wissen und gegen seinen Willen) seinen Namen für eine Werbekampagne missbrauchten.
Das Oberlandesgericht Hamburg gab Ernst August Recht (7 U 23/05). Die zerknautschte Zigarettenpackung spiele spöttisch auf den Hang des Prominenten an, handgreiflich zu werden. Das Wortspiel sei zwar nicht beleidigend - man mache sich jedoch mit der Überlegung, ob der Prinz sogar auf Zigarettenschachteln einschlagen würde, über ihn lustig. Die Werbeanzeige verbreite einen Witz auf Kosten des Prinzen, nutze also seine Bekanntheit, um die Aufmerksamkeit des Publikums auf die betreffende Zigarettenmarke zu lenken.
Die unbefugte Nutzung der Vornamen beeinträchtige die Vermögensinteressen des Prinzen. Denn man beschneide sein Recht, selbst darüber zu entscheiden, ob und in welcher Weise sein Name für Werbezwecke verwertet werden solle. Als Ausgleich dafür stehe ihm jenes Entgelt zu, das er erhalten hätte, wenn er der Verwendung seines Namens in der Anzeige zugestimmt hätte ("fiktive Lizenzgebühr"). Die Richter verurteilten die Beklagten zur Zahlung von 60.000 Euro. (Sie legten gegen das Urteil Revision ein.)