Zimmerantenne schafft nur vier Fernsehprogramme
onlineurteile.de - Als die Mieterin einzog, funktionierte die Hausantenne noch und bot eine Auswahl von etwa einem Dutzend Programmen. Nach einiger Zeit gab die Antenne ihren Geist auf. Als sich die Mieterin beschwerte, stellte ihr der Vermieter eine Zimmerantenne zur Verfügung. Damit konnte die Mieterin allerdings nur noch ARD, ZDF, SW 3 und Bayern 3 empfangen. Da kürzte die Frau die Miete um zehn Prozent. Der Vermieter klagte den Differenzbetrag ein und erreichte beim Amtsgericht Schwäbisch Gmünd einen Teilerfolg (2 C 822/04).
Da zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mehr Programme zu empfangen waren, müsse der Vermieter dafür sorgen, dass das auch so bleibe. Mit der Zimmerantenne sei der Empfang doch arg beschränkt. Zudem habe der Vermieter angekündigt, er werde diesen Mangel frühestens beim Auszug der Mieterin beheben, um dann eine völlig neue Anlage zu installieren. Allerdings scheine es angemessener, die Miete nur um zwei Prozent der Nettomiete (= 8 Euro) zu kürzen. Schließlich sitze die Mieterin ja keineswegs "auf dem Trockenen", sie könne noch fernsehen.