Zoff in der Eigenheimsiedlung

Muss ein Hausvermieter Mieter zur Räson bringen, die Nachbarn anpöbeln?

onlineurteile.de - Kaum war das Ehepaar in ein Häuschen der eng bebauten, kleinen Eigenheimsiedlung eingezogen, begann der Kleinkrieg mit den Nachbarn. Ständig zettelten die neuen Mieter Streit an, beleidigten und beschimpften ausnahmslos alle, die rundherum wohnten.

Ein direkter Nachbar, Hauseigentümer Y, beantragte in seiner Not ein gerichtliches Schlichtungsverfahren, das jedoch scheiterte. Anschließend bat er den Vermieter der Störenfriede, Herrn Z, seine Mieter zur Räson zu bringen. Der reagierte aber nicht auf die Bitte.

Schließlich zog Herr Y vor Gericht, um den Vermieter zu zwingen, mäßigend auf die Mieter einzuwirken. Notfalls müsse er ihnen mit Kündigung drohen, meinte Y.

Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, urteilte jedoch das Amtsgericht Niebüll (8 C 259/12). Nachbar Y habe keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter und Hauseigentümer Z seine Mieter vom Randalieren abhalte.

Als Z das Haus vermietet habe, habe er nicht erkennen bzw. vorhersehen können, ob und wie sehr die neuen Mieter in der Siedlung Unruhe stiften würden. Wenn diese ständig Nachbarn anpöbelten, müsse der Vermieter dagegen nicht einschreiten. Dieses Handeln sei ihm nicht zuzurechnen. Die Nachbarn müssten sich vielmehr direkt an die Mieter halten. (Herr Y hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)