Zu krank für Fitness

Kundin kann Vertrag mit Fitness-Center kündigen, wenn der Arzt dazu rät

onlineurteile.de - Im Frühjahr 1999 wurde eine Frau Mitglied in einem Fitness-Club. Gegen eine monatliche "Mitgliedsgebühr" konnte sie jederzeit das Fitness-Studio besuchen und die Maschinen benützen. Im Herbst riet ihr der Hausarzt, darauf zu verzichten. Er stellte ihr für das Studio ein Attest aus, in dem er erklärte, die Patientin sei erkrankt und sollte längere Zeit keine Kraftübungen ausführen. Trotzdem akzeptierte es der Studioinhaber nicht, dass die Kundin ihren Mitgliedsvertrag kündigte. So krank sei sie nicht, behauptete er, die Kündigung sei unwirksam. Er forderte Mitgliedsbeiträge für mindestens ein weiteres Jahr.

Beim Amtsgericht Rastatt kam er mit seiner Zahlungsklage nicht durch (1 C 19/02). Auf Art und Ausmaß ihrer Erkrankungen komme es hier nicht an; auch nicht darauf, ob der ärztliche Ratschlag wirklich zutreffend gewesen sei oder ob die Frau trotz ihrer Beschwerden hätte trainieren können. Im Verhältnis zwischen Hausarzt und Patient sei es üblich, sich auf den ausdrücklichen Rat des Arztes zu verlassen und daraus Konsequenzen zu ziehen. Wenn der Arzt von Kraftübungen abrate, sei das Grund genug, den Vertrag zu kündigen. Da die Kundin das Angebot des Fitness-Centers auf absehbare Zeit nicht mehr nutzen könne, sei der Vertrag für sie sinnlos geworden.