Zu teurer Mietwagen?

Nach Unfall nur 20 km pro Tag zum Sondertarif gefahren

onlineurteile.de - Ein auf dem Land lebendes Ehepaar nahm sich nach einem Unfall einen Mietwagen zum teuren "Unfallersatztarif". Als schließlich das eigene Auto repariert war, legte es der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers die Rechnung des Autoverleihers vor: 1.782 Euro für 14 Tage. Da erlebten die Eheleute eine herbe Abfuhr: Keinen Cent werde sie zahlen, teilte die Versicherung mit. Denn die Unfallgeschädigten seien mit dem Mietwagen kaum gefahren (weniger als 20 km täglich), sie hätten ihn also gar nicht gebraucht. Wenn ein Geschädigter unnötig Geld ausgebe, erhalte er dafür keinen Ersatz.

Das Landgericht Stendal sprach dem Paar dann aber immerhin knapp 650 Euro zu - den Betrag, den es beim Autoverleih nach dem Normaltarif gezahlt hätte (22 S 86/05). Für den Ersatz von Mietwagenkosten gelte keine starre Kilometergrenze, so die Richter. Hier komme es ganz auf die Lebensumstände des Geschädigten an. In einer Großstadt mit dichtem Verkehrsnetz sei es bei geringem Fahrbedarf durchaus zumutbar, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Auf dem Land sehe das schon anders aus. Hier sei ein Auto die Grundlage persönlicher Mobilität. Die Eheleute hätten nicht aus reiner Bequemlichkeit oder Statusdenken auf einem Auto bestanden, sondern weil sie für alle Aktivitäten (Arztbesuche und Rückenschule, Einkäufe und Friedhofsbesuche) auf ein Fahrzeug angewiesen seien.

Im Prinzip hatten die Unfallgeschädigten also trotz ihres geringen Fahrbedarfs Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten. Allerdings nicht zum Unfallersatztarif, erklärten die Richter: Das komme höchstens in Frage, wenn der höhere Aufwand zur Schadensbeseitigung nötig sei. Ansonsten gelte: Unfallgeschädigte müssten beim Autoverleih nach einem günstigeren Tarif fragen, um die Kosten für den Versicherer so gering wie möglich zu halten.