Zu viel Blei im Trinkwasser
onlineurteile.de - Überschreitet in einer Mietwohnung die Bleikonzentration im Trinkwasser die (laut Trinkwasserverordnung) zulässige Höchstmenge — was die Messungen eines Sachverständigen belegen —, rechtfertigt dieser Mangel eine Kürzung der Miete um fünf Prozent;
liegen die Messwerte nur dann unterhalb der zulässigen Konzentration, wenn man das Wasser 10 bis 15 Minuten laufen lässt, ist das für die Mieter nicht zumutbar: Das kostet unerhört viel Zeit und vergeudet Trinkwasser, was die Umwelt belastet und die Finanzen der Mieter über Gebühr strapaziert.