Zuhälterring drangsaliert Prostituierte
onlineurteile.de - Aus dem Gefängnis heraus dirigierte C einen Teil der Berliner Straßenprostitution. Mehrere "Mitarbeiter" überwachten in seinem Auftrag 16 Prostituierte, die nur in einer bestimmten Pension arbeiten durften. Standplätze, Sexualpraktiken, Arbeitszeit und Vergütung der Damen waren genau festgelegt. Pro Tag mussten sie ein Standgeld von 30 Euro an die Pension zahlen, zusätzlich Zimmermiete und Strafgeld für Verstöße wie z.B. "Zuspätkommen".
C war vom Landgericht Berlin deswegen zu einem weiteren Jahr Gefängnis verurteilt worden. Zu viel, fand der Bundesgerichtshof, und verwies die Sache ans Landgericht zurück (5 StR 328/09). Miete festzulegen und andere Leistungen wie der Schutz vor zudringlichen Freiern, beeinträchtigten die Frauen nicht in ihrer Selbstbestimmung, sondern ermöglichten ihre "Arbeit", betonten die Richter. Das sei gemäß Prostitutionsgesetz nicht mehr strafbar.
Doch das den Frauen auferlegte Regelwerk beschneide die Freiheit der Prostituierten: Das sei ein "Regime" der Zuhälter zum Nachteil der Prostituierten. Standgeld und willkürliche Strafgelder für "Verstöße" machten die Frauen finanziell abhängig und hätten sie zur Arbeit gezwungen: Wer z.B. "wegen Unwohlseins" zu früh aufhörte, habe dafür zahlen müssen. Das sei sittenwidrig. Engmaschige Kontrolle habe dafür gesorgt, dass "das Gesamtsystem" im Interesse des Zuhälterrings funktionierte.