Zusätzliches Messgerät für Wärmeverbrauch

Mieterin verweigert die Zustimmung zur Installation des Heizkostenverteilers

onlineurteile.de - Die Hauseigentümerin wollte den Heizkostenverteiler in einer ihrer Mietwohnungen umprogrammieren lassen: Künftig sollten die Verbrauchswerte per Funk übertragen werden. Damit werde das Ablesen der Werte in der Wohnung überflüssig, warb die Vermieterin für ihr Vorhaben. Außerdem werde ein zusätzlicher Heizkostenverteiler eingebaut, um die von einem Fallrohr der Heizung abgegebene Wärme zu messen, deren Verbrauch bisher nicht erfasst werde.

Davon war die Mieterin allerdings überhaupt nicht begeistert: Sie lehnte die Installation rundweg ab. Auf einem Austausch könnte die Eigentümerin nur bestehen, wenn das alte Messgerät nicht mehr funktionieren würde, fand die Mieterin. Bis hin zum Bundesgerichtshof trugen die Mietparteien den Streit aus (VIII ZR 170/09).

Die Bundesrichter verurteilten die Mieterin dazu, den Einbau zu dulden: Sie müsse den von der Vermieterin beauftragten Personen den Zutritt zu ihrer Wohnung erlauben. Zwar sei das alte Messgerät nicht defekt. Doch solle das neue Gerät eine Lücke schließen und erstmals den gesamten Wärmeverbrauch in der Wohnung erfassen.

Das sei ein legitimes Anliegen, das die Mieterin nicht zurückweisen dürfe. Das Umprogrammieren des vorhandenen Messgeräts liege ohnehin im Interesse beider Vertragsparteien: Schließlich sei es viel komfortabler, die Werte per Funk zu übermitteln, anstatt Ablesetermine in der Wohnung zu organisieren.