Zusammenleben spart Wohnkosten
onlineurteile.de - Wer mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt, spart Kosten für Wohnen und Haushaltsführung — bei einer unterhaltsberechtigten, geschiedenen Frau kann das ihre Bedürftigkeit und damit ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vom Ex-Mann mindern;
der leistungsfähige Partner kann nicht nur ein neuer Lebensgefährte sein, sondern auch ein volljähriges Kind mit eigenem Einkommen; denn der Einspareffekt durch gemeinschaftliches Wirtschaften ist bei einer Wohngemeinschaft mit einem volljährigen Kind der gleiche wie bei einer Wohngemeinschaft mit einem Lebenspartner.