Zusammenleben spart Wohnkosten

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Wer mit einem leistungsfähigen Partner zusammenlebt, spart Kosten für Wohnen und Haushaltsführung — bei einer unterhaltsberechtigten, geschiedenen Frau kann das ihre Bedürftigkeit und damit ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vom Ex-Mann mindern;

der leistungsfähige Partner kann nicht nur ein neuer Lebensgefährte sein, sondern auch ein volljähriges Kind mit eigenem Einkommen; denn der Einspareffekt durch gemeinschaftliches Wirtschaften ist bei einer Wohngemeinschaft mit einem volljährigen Kind der gleiche wie bei einer Wohngemeinschaft mit einem Lebenspartner.

Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm
Aktenzeichen: 6 UF 47/11
Entscheidungsdatum: 09.06.2011
Urteilnummer: 52455a