Zuschuss fürs gemeinsame Eigenheim

Ehemann muss nach der Scheidung einen Teil der "ehebedingten Zuwendung" zurückzahlen

onlineurteile.de - Das seit 1984 verheiratete Paar hatte Gütertrennung vereinbart. 1993 bezogen die Eheleute mit drei Kindern ein Eigenheim, das der Ehemann auf eigenem Grundstück für circa 1,5 Millionen DM gebaut hatte. Kurz darauf erbte die Ehefrau von ihrer Mutter 200.000 Mark. Um den weiteren Ausbau des Hauses zu finanzieren, gab sie das Geld an ihren Mann weiter.

Zehn Jahre später ließ sich das Paar scheiden. Die Ehefrau verfügte über keinerlei Vermögen und sollte mit den Kindern bis 2008 im Eigenheim bleiben. Darüber bestand Einvernehmen. Doch als die Frau ihre 200.000 Mark zurückforderte, kam es zum Rechtsstreit. 60.000 Euro sprach ihr das Oberlandesgericht München zu (15 U 3268/03).

Die Ehefrau habe ihren Beitrag zum Bau des Familienheims natürlich in der Annahme geleistet, dass die Ehe Bestand haben würde, so die Richter. Während der Ehe habe sie den Haushalt geführt und die Kinder betreut. Diese Aufgabenverteilung habe es ihr unmöglich gemacht, sich eine gesicherte berufliche Existenz aufzubauen und für das Alter vorzusorgen. Also könne sie einen Teil des Vermögens, das sie um der Ehe willen ihrem Mann gegeben habe, zurückverlangen. Allerdings nicht die ganze Summe: Immerhin habe sie ja das Eigenheim zehn Jahre lang bewohnt und bleibe jetzt weitere fünf Jahre. Damit habe die finanzielle Zuwendung teilweise ihren Zweck erfüllt.